Das Recht auf Gleichheit

An Tag 2 der Aktionswoche Kinderrechte beschäftigen wir uns mit Artikel 2 der UN- Kinderrechtskonvention. Deshalb dreht sich heute alles um das Diskriminierungsverbot und die Achtung der Kinderrechte. Der Artikel beschreibt eine wichtige Grundlage, damit alle Kinder Rechte bekommen und haben, egal welche Hautfarbe sie haben, in welchem Land sie leben oder welche Religion sie haben. Das waren ein paar Beispiele für Merkmale, weswegen Kinder nicht anders oder schlechter behandelt werden dürfen als andere. Außerdem darf das Geschlecht, die Sprache, die sie sprechen, ob sie eine Behinderung haben und arm oder reich sind, bei der Zuschreibung der Kinderrechte keine Rolle spielen. Alle Kinder haben einen Anspruch auf die Rechte der UN- Kinderrechtskonvention. Weiter beschreibt Artikel 2, dass Kinder allgemein vor Diskriminierung und Bestrafungen geschützt werden müssen. Dies trifft für die Merkmale des Kindes selbst zu, aber auch auf die Merkmale der Eltern oder Familienangehörigen zum Beispiel die Weltanschauung ihrer Eltern oder Familienangehörigen.

Wie fühlt es sich an, aufgrund von bestimmten Merkmalen anders behandelt zu werden? Welche Beispiele gibt es, wo Kinderrechte nicht umgesetzt sind und Kinder zum Beispiel nicht zur Schule gehen können, weil die Familie kein Geld hat oder Mädchen nicht zur Schule dürfen? Passend zum Artikel 2 möchten wir euch heute die Methode Tunnelfangen vorstellen.

Eure AG Kampagne


Weitere Blogartikel

Hier erfährst du noch mehr Wissenswertes, wirst inspiriert und über Projekte informiert. Lies dich rein.