Das Recht auf eine Privatsphäre

Jedes Kind hat ein Recht auf eine Privatsphäre. Das gilt für sein Privatleben, seine Familie, sein Zuhause und seine Kommunikationswege. Auch muss die Ehre des Kindes bewahrt werden: Niemand darf über das Kind Behauptungen verbreiten, die diesem schaden würden. Dazu zählt, dass niemand die Tagebucheinträge, E-Mails, Briefe oder Textnachrichten eines anderen lesen darf. Auch dürfen nicht ohne Einverständnis Fotos gemacht oder diese gar veröffentlicht werden. Möchte ein Kind allein sein, so schenkt man ihm auch Privatsphäre, wenn man es in Ruhe lässt. Privatsphäre ist also ein Zeichen für gegenseitiges Vertrauen und Respekt. Daher ist es wichtig, gemeinsam Grenzen zu definieren, denn diese legt jeder unterschiedlich für sich fest.

Eltern können die Privatsphäre aber auch missachten. Da sie einem Erziehungsauftrag nachkommen müssen, dürfen sie bei Verdacht ihr Kind auch mal kontrollieren oder etwas verbieten. Dies sollte dann aber zum Schutz des Kindes erfolgen.

Ein geeignetes Spiel ist „Nein, das möchte ich nicht!“ Hierbei lernen Kinder bewusst ihre eigenen Grenzen kennen und wie sie für diese einstehen können. Die Kinder laufen frei durch den Raum. Auf ein Signal hin bleiben sie stehen und bilden Zweier-Paare. Immer ein Kind stellt dann die Frage, ob es etwas Bestimmtes tun darf, z.B. das andere Kind umarmen oder ein Familienfoto ansehen. Zunächst soll das antwortende Kind jedes Mal „Nein, das möchte ich nicht!“ antworten. Wenn die Kinder sich daran gewöhnt haben (nach ca. 3-5 Runden), können sie selbst überlegen, wo ihre Grenzen sind und entscheiden, wie sie antworten. Anschließend reflektiert man gemeinsam, wie die Kinder sich gefühlt haben. Die genaue Beschreibung findet ihr im Download unten.

Eure AG Kampagne


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