Das Recht auf Schutz vor Kinderarbeit

Der Schutz vor schwerer körperlicher Arbeit wird durch den Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention geregelt. Wichtig ist dabei, dass der Schulbildung und der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nicht geschadet wird. Die einzelnen Länder sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche davor zu schützen. Auch müssen sie Regeln mit Vorgaben verfassen, in denen beschrieben wird, ab welchem Alter die Kinder arbeiten dürfen. In Deutschland wird dies durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. In diesem wird beschrieben, ab welchem Alter man arbeiten darf und wie viele Pausen und Urlaub Kindern und Jugendlichen ab bestimmten Altersgrenzen zustehen. Auch wird darin beschrieben, welche Arbeiten in Deutschland für Minderjährige verboten sind. Weltweit sind nach einer Schätzung von UNICEF etwa 160 Millionen Kinder und Jugendliche von Kinderarbeit betroffen. Die Gründe, warum Kinder arbeiten müssen, sind sehr unterschiedlich, aber oft spielt Armut eine Rolle. Der Klimawandel und Krankheiten sind weitere Ursachen.

Die Methode „Am Fließband“ greift das Thema Kinderarbeit auf. Sie zielt darauf, sich vorzustellen wie es Kindern geht, die jeden Tag stundenlang arbeiten müssen. Probiert es mal aus!

Eure AG Kampagne

Weitere Informationen zum Thema Kinderarbeit weltweit findet ihr auf der Webseite von UNICEF Deutschland:


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